Die Kosten der Kinderbetreuung werden vom
Jugendamt Detmold / Bielefeld bezuschusst.
Die Eltern zahlen dann lediglich einen Anteil der Betreuungskosten
abhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab August 2015
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege.
Bei nicht berufstätigen Eltern maximal 35 Stunden / Woche (Kreis Lippe) und
35 Stunden / Woche (in Bielefeld).